Lebensmittel enthalten oft sehr viele Zusatzstoffe. Mit ImuPro Complete, dem umfassendsten der ImuPro-Tests, kann festgestellt werden, inwieweit eine verzögerte Nahrungsmittelallergie auf diese Zusätze (Konservierungsmittel, Dickungsmittel und Farbstoffe) vorliegt.
© XtravaganT, Fotolia.com
Eine für Lebensmittel gesetzlich vorgeschriebene Grundkennzeichnung hilft dem Verbraucher, sich in dem unüberschaubaren Lebensmittelangebot zurechtzufinden und die für ihn richtige Kaufentscheidung zu treffen.
Die Bezeichnungen der Lebensmittel Zusatzstoffe
Gerade Menschen, die unter Allergien leiden oder eine bestimmte Diät halten müssen – z.B. Diabetiker – sind auf die Angabe der Inhaltsstoffe angewiesen. Liest man jedoch als Laie die Lebensmitteletiketten, ist man hinterher oft erst so richtig verwirrt. Die Begriffe und Bezeichnungen auf den Lebensmitteln stammen nämlich größtenteils aus dem Bereich der Lebensmittelwissenschaft und aus dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG). Die Bezeichnungen sind dort zwar eindeutig, aber nicht immer für jeden Verbraucher verständlich definiert: So verbergen sich z. B. hinter den E-Nummern auf den Lebensmittelverpackungen nicht nur Farbstoffe, sondern auch Konservierungsstoffe oder Trennmittel etc. Weiterhin kann sich beispielsweise hinter einigen Bezeichnungen ein und dieselbe Zutat verstecken und dann mehrfach in der Zutatenliste auftauchen. Wer also wirklich wissen will, was in der Fertigsuppe oder dem Früchtejoghurt steckt, kommt nicht darum herum, etwas „Fachchinesisch“ zu lernen. Aber das ist gar nicht so schwer.
Was muss auf der Verpackung stehen?
Wer beim Einkauf von verpackten Lebensmitteln zu Hause keine böse Überraschung erleben will, sollte schon im Geschäft gründlich das Etikett studieren. Es könnten durchaus Lebensmittel Zusatzstoffe und Zutaten im Produkt vorhanden sein, mit denen man nicht gerechnet hat. Und die schönen Bilder auf der Verpackung gaukeln manchmal Inhalte vor, die tatsächlich nur in enttäuschend geringer Menge enthalten sind. Gesetzlich vorgeschriebene Angaben auf den Lebensmitteletiketten sind: Verkehrsbezeichnung, Zutatenverzeichnis, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, Hersteller-, Preis- und Mengenangabe.
Die Verkehrsbezeichnung – nennt das Kind beim Namen
Hinter der „verkehrsüblichen“ Bezeichnung verbirgt sich nichts anderes als der Name (z.B. Helle Soße) bzw. die Beschreibung des Produktes (z. B. Tortellini mit Gemüsefüllung).
Phantasienamen (z. B. Hochzeitssuppe), Herstellermarken oder Handelsmarken dürfen die Verkehrsbezeichnung aber keinesfalls ersetzen.
Und das ist alles drin: das Zutatenverzeichnis
Das Zutatenverzeichnis gibt an, aus welchen Bestandteilen sich das vorliegende Lebensmittel zusammensetzt. Bei fertig verpackter Ware müssen die Zutaten einschließlich der Zusatzstoffe angegeben werden, die bei der Herstellung verwendet wurden. Lebensmittel Zusatzstoffe müssen in der Zutatenliste immer mit dem so genannten „Klassennamen“ angegeben werden, d. h. der Grund für ihre Verwendung muss sich daraus ableiten lassen (z. B. Geschmacksverstärker, Konservierungsstoff usw.). Zusätzlich dazu wird entweder der Name der Substanz oder die so genannte E-Nummer genannt. Die Angabe kann also beispielsweise bei einer Gewürzsoße lauten: „Verdickungsmittel E 412“ oder „Verdickungsmittel Guarkernmehl“.
Mindestens haltbar bis …
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem das ungeöffnete Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften mindestens behält. Dieses Datum ist kein Verfallsdatum oder letztes Verbrauchsdatum, es kann nach Ablauf durchaus noch in Ordnung (verkehrsfähig) sein. Lebensmittel, bei denen die Mindesthaltbarkeit von bestimmten Bedingungen abhängt, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. (Beispiel Milch: „Bei +8° C mindestens haltbar bis:“).
Ohne Mindesthaltbarkeitsdatum dürfen verkauft werden:
Verpacktes Frischobst und -gemüse, Wein, Schokolade, Zucker, Salz, Kaugummi und bestimmte Zuckerwaren sowie manche Backwaren.
Wer hat’s gemacht?
Auf der Lebensmittelverpackung müssen der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers angegeben sein. Außerdem muss für den Fall einer Reklamation eine Chargennummer auf der Packung stehen.
Preisangaben werden in zwei verschiedenen Einheiten gemacht. Genannt werden der Einzel- oder Endpreis und der Grundpreis pro Mengeneinheit (Grundpreis pro Kilogramm oder Liter). Der tatsächliche Inhalt ist bei den unterschiedlichen Verpackungsformen oft nur schwer zu erahnen. Die Angabe der Füllmenge, bei festen Lebensmitteln in Gramm oder Kilogramm angegeben, bei flüssigen in Milliliter oder Liter, ist Pflicht auf verpackten Lebensmitteln.
Zusatzangaben
Bei der Zutatenliste finden sich häufig zusätzlich Nährwertangaben (siehe Etikett). Hier sind die drei wichtigsten Nährstoffe Eiweiß, bzw. Proteine, Kohlehydrate und Fette mit ihrem Gewichtsanteil auf 100 g oder ml des betreffenden Lebensmittels angegeben. Der Eiweißanteil dieser Angabe bezeichnet Proteine im Allgemeinen, nicht etwa Hühnereiweiß. Zusammen mit diesen Angaben ist an dieser Stelle meist auch der Energiewert von 100 g oder ml des Lebensmittels in kcal oder kJ verzeichnet (siehe Etikett).
Vorsicht, faule Tricks!
Manche Zutaten haben beim Verbraucher keinen besonders guten Ruf – z. B. übertriebene Mengen Zucker in einem Produkt. Deshalb greifen die Lebensmittelhersteller zuweilen in ihre Trickkiste, um z. B. Mengenangaben zu verfälschen. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, solchen Tricks auf die Spur zu kommen.
Auf die Reihenfolge achten!
Die Reihenfolge der Zutaten in der Zutatenliste gibt an, welche Zutat den höchsten und welche den geringsten Gewichtsanteil im Produkt hat.
Ein Beispiel: „Zutaten:
Wasser, …. , Zucker.“. Das an erster Stelle genannte Wasser hat in diesem Fall den größten Anteil an dem Lebensmittel, während der Zucker als letztgenannte Zutat den geringsten Teil ausmacht.
Vorsicht bei Zucker!
Die tatsächliche Menge manch einer unerwünschten Zutat wie z. B. Zucker lässt sich auf dem Etikett gut tarnen.
Hinter diesen Bezeichnungen versteckt sich der Zucker:
Fructose oder Fruchtzucker, Glukose oder Traubenzucker, Maltose oder Malzzucker, Oligofructose, Galactose, Invertzucker, Saccharose, Lactose oder Milchzucker sowie alle Stärkezucker, die aus Stärke gewonnen werden wie: Stärkesirup, Maltodextrin, Maltosesirup, Dextrose, Glukosesirup, Dextrosesirup und Fructosesirup. All diese Zucker enthalten nahezu gleichwertige Kalorienmengen wie der handelsübliche Haushaltszucker und können ebenso wie dieser Karies verursachen. Wenn also mehrere verschiedene Süßungsmittel bei der Herstellung verwendet wurden, tauchen diese zwar einzeln am Ende der Zutatenliste auf, können aber zusammengenommen eine viel größere Menge im Produkt ausmachen!
Vorsicht bei Milchproteinen!
Diese kommen oft versteckt in Lebensmitteln vor. Hinter diesen Bezeichnungen verbergen sich Milchproteine:
Lactoglobulin, Casein, Lactoserum, Lactalbumin, hydrolysierte Milch, Crème fraîche, Sauerrahm, Joghurt, Vollmilch-, Magermilchpulver, Kondensmilch, Buttermilch
Prozentualen Anteil beachten!
Verpackungen sind oft liebevoll gestaltet und präsentieren das enthaltene Produkt auf bestmögliche Weise – mit Worten, Bildern und Grafiken. Das Gesetz schreibt vor, dass die abgebildeten Zutaten aber auch mit ihrem prozentualen Anteil im Produkt angegeben werden müssen. Und das ist gut so. Denn die Bilder auf den Verpackungen suggerieren oft etwas anderes, als es der Wirklichkeit entspricht.
Z. B. enthalten Fertigprodukte wie Tütensuppen häufig Fleischeinlagen, die weit unter dem nach der Abbildung zu erwartenden Anteil liegen.
Tückische Gesetzeslücken
Leider gibt es noch immer Gesetzeslücken in der Deklarationspflicht. Dies führt dazu, dass das Zutatenverzeichnis eines Produktes möglicherweise doch nicht ganz vollständig ist. Es müssen nämlich nur diejenigen Inhalts- und Hilfsstoffe angegeben werden, die der Hersteller des Lebensmittels verwendet hat. Welche Substanzen bereits in den eingekauften Rohstoffen enthalten sind, erfährt der Verbraucher jedoch nicht.
Der sicherste Weg, Zusätze wie etwa unbekannte Binde-, Gleit- und Färbemittel, Coatings (Überzüge) und Füllstoffe zu vermeiden, ist der Bezug von frischen Lebensmitteln direkt beim Erzeuger oder bei Händlern, die sich für eine hypoallergene Herstellung auf der Basis einer geprüften Reinstoffqualität verbürgen können.
Was heißt eigentlich …
„Fett i.Tr.“
Diese Abkürzung gibt den Fettgehalt eines Käses oder Ähnlichem in der Trockenmasse an. Lassen Sie sich davon nicht täuschen: Hierbei wird der natürliche Wasserverlust bei der Lagerung berücksichtigt. Der absolute Fettgehalt des Produktes beträgt nur etwa die Hälfte des Fettgehaltes in der Trockenmasse.
„Kalorienreduziert -/arm“ – „brennwertvermindert“
Diese Bezeichnungen kennzeichnen ein um 40 Prozent kalorienverringertes Produkt im Vergleich zu nicht kalorienreduzierten Lebensmitteln.
„Light“ oder „leicht“
Mit diesen Begriffen müssen nicht unbedingt bestimmte Eigenschaften des Produktes verbunden sein, da diese keine lebensmittelrechtlich geschützten Begriffe darstellen. „Light“ kann z. B. kalorienarm, alkoholreduziert, fettarm, zuckerreduziert oder leicht bekömmlich heißen.
„Fruchtsaft“
Dieser muss zu 100 Prozent aus Früchten hergestellt werden (Kern-, Beeren- oder Steinobst, Trauben oder Südfrüchte).
„Fruchtnektar“
Enthält mindestens 50 Prozent Fruchtsaft und/oder Fruchtmark.
„Fruchtsaftgetränke“
Sind dieser Bezeichnung die Namen der einzelnen Frucht beigefügt (Orangensaftgetränk, Ananasgetränk etc.), müssen mindestens 30 Prozent des genannten Fruchtsaftes enthalten sein. Fruchtsaftgetränke aus Zitrusfrüchten müssen mindestens sechs Prozent Fruchtsaft einer oder mehrerer gemischter Zitrusfrüchte enthalten (Zitrone, Orange, Grapefruit).
„Natürliches Mineralwasser“
Diesen Namen dürfen ausschließlich amtlich anerkannte Mineralwasser tragen, die mindestens 1000 mg gelöste Mineralsalze und 250 mg Kohlensäure pro Liter enthalten. Magnesiumhaltige Mineralwasser müssen mindestens 50 mg Magnesium pro Liter enthalten; calciumhaltige Wasser müssen mindestens 150 mg Calcium pro Liter enthalten.
Vorsicht „Food-Design“!
Klingt modern und treibt oft seltsame Blüten.
Beispiele für „Food Design“ sind etwa Krebsfleischimitat aus Hühnereiweiß, Glycerin und Reiswein; Erfrischungsgetränke mit Fettsäuren oder Käse mit Sojabestandteilen.
Schauen Sie auf die Zutatenliste.
Je länger die Liste und je unbekannter die aufgeführten Zutaten, desto eher handelt es sich um ein Produkt aus dem Labor der Lebensmittel-Designer. Und das ist nicht unbedingt das Beste für Ihre Gesundheit.
Hier finden Sie die aktuelle Liste der Lebensmittelzusatzstoffe und deren E-Nummern:
Lebensmittelzusatzstoffe nach E-Nummern [PDF]