„Vitamine und Naschen“ … die „Extraportion Milch“: Mit diesen und ähnlichen Slogans wird weisgemacht, dass Kinder nur durch den Verzehr des jeweils beworbenen Kinderlebensmittel in der Lage sein werden, die Herausforderungen des Lebens zu meistern. Bunte Verpackungen dieser Lebensmittel mit abgebildeten Comicfiguren sollen speziell Kinder ansprechen.
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Der Begriff Kinderlebensmittel ist gesetzlich nicht geregelt. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) kommentiert das Marktsegment der Kinderlebensmittel wie folgt:
Aus lebensmittelrechtlicher Sicht und aus Sicht der Lebensmittelüberwachung gibt es diese Gruppe von Lebensmitteln eigentlich nicht. Lebensmittel speziell für Kinder gibt es nur als Anfangs- oder Folgenahrung sowie als Beikost für Säuglinge und Kleinkinder bis zu einem Lebensalter von 3 Jahren. Diese Gruppen von Lebensmittel sind in speziellen gesetzlichen Vorschriften streng reglementiert – angefangen von der genauen Zusammensetzung dieser Lebensmittel über die Vitamin- und Nährstoffgehalte (Mindest- und Höchstgehalte) bis hin zu den verpflichtenden und möglichen Angaben in der Aufmachung und Werbung. Diese Lebensmittel dienen entweder der Ernährung von Säuglingen, die – aus welchen Gründen immer – nicht gestillt werden, oder als Beikost zur langsamen Umstellung der Ernährung von Kleinkindern auf eine normale Ernährung. Mit einem Lebensalter von 3 Jahren wird angenommen, dass die Umstellung auf eine normale Ernährung abgeschlossen ist. Eine Unterscheidung zwischen Lebensmitteln für Kinder (über 3 Jahre) und Lebensmitteln für Erwachsene besteht also nicht, diese Unterscheidung besteht nur von Marketingseite her. Dabei werden „normale“ Lebensmittel verwendet und an die – vermuteten – Bedürfnisse und Vorlieben von Kindern bzw. Jugendlichen angepasst. In den meisten Fällen besitzen diese Produkte einen hohen Zuckergehalt, viele haben auch einen hohen Fettgehalt, sie sind meist deutlich aromatisiert und stark gefärbt, im Übrigen entsprechen sie aber allen anderen Lebensmitteln für Erwachsene. Und auch von Seite der Lebensmittelüberwachung werden sie keiner Sonderbehandlung unterzogen. Die heraushebenden Bezeichnungen („mehr an …“, „Extraportion an …“) müssen daher immer im Vergleich zu „normalen“ Lebensmitteln gesehen werden.

Lebensmittelrechtlich gibt es also keine eigenen Lebensmittel für Kinder über 3 Jahre, im Supermarkt sind sie aber zu finden und sie schauen so aus, wie es sich die Marketingexperten vorstellen. Besondere Schutzbestimmungen gibt es nicht. Es gilt das allgemeine Lebensmittelrecht.

Aus Sicht der Lebensmittelüberwachung kann kein Urteil darüber abgegeben werden, ob ein derartiges Kinderlebensmittel wertvoll oder notwendig ist. Hier muss aus ernährungsphysiologischer Sicht eine Abwägung der Inhaltsstoffe (Zucker, Fett, Aromen, Farbstoffe,…) mit dem Nutzen der Lebensmittel getroffen werden. Erst mit dem Vorliegen von so genannten Nährwertprofilen (einer Zusammenstellung von durchschnittlichen Gehalten der Inhaltsstoffe von Gruppen von Lebensmitteln) wird eine objektive Möglichkeit gegeben sein, Lebensmittel untereinander zu vergleichen. Dann kann möglicherweise der erhöhte Gehalt eines bestimmten Inhaltsstoffes (z. B. Calcium) weiter hervorgehoben werden, jedoch nur unter der gleichzeitigen Angabe des ebenfalls erhöhten Wertes eines anderen Inhaltsstoffes (z. B. Zucker).
Eine Untersuchung im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark beleuchtete das Sortiment derartiger Kinderlebensmittel. Im Einkaufswagen landeten insgesamt 52 Produkte aus den Gruppen feiner Backwaren, Fertigsuppen, Fruchtgummi, Getränke mit Frucht, Käse, Ketchup, Milchprodukte zum Löffeln oder zum Trinken und Wurst(snacks). Zusammengefasst wurden die Ergebnisse in der umfangreichen Broschüre „Kinderlebensmittel unter der Lupe“.

Hier geht es zur Untersuchung der Arbeiterkammer Steiermark [PDF].

Die wichtigsten Ergebnisse

  • Von den insgesamt 52 Produkten sollten 16 (31%) nur mäßig konsumiert werden und 36 (69%) sollten nur sparsam konsumiert werden. Für den reichlichen Konsum kann kein Produkt empfohlen werden.
  • Bei 31% der bewertbaren Produkte ist der Zuckergehalt hoch, der Fettgehalt ist bei 22% hoch, der Gehalt an gesättigten Fettsäuren ist bei 21% hoch und der Salzgehalt ist bei 23% hoch.
  • 43 von 52 Kinderlebensmittel (83%) weisen Zusatzstoffe in der Zutatenliste auf, davon enthalten 2 Produkte Zusatzstoffe, die inbesondere für Kinder nicht optimal sind.
  • In 38 von 52 Lebensmittel (73%) sind Aromen zugesetzt.
  • 9 von 52 Produkten (17%) sind mit Vitaminen und/oder Mineralstoffen angereichert. Davon wird 1 Produkt hinsichtlich der Anreicherung als nicht sinnvoll eingestuft, 3 Produkte werden als bedingt sinnvoll angereichert eingestuft und bei 5 Produkten kann von einer sinnvollen Anreicherung ausgegangen werden.

Hinweise für Eltern

  • Gehen Sie beim Kauf von Kinderlebensmitteln nicht selbstverständlich davon aus, dass deren Zusammensetzung für Ihr Kind optimal ist. Viele Kinderlebensmittel fallen eher in den Süßigkeitenbereich. Meistens sind sie als gesunde Jause oder Zwischenmahlzeit ungeeignet. Eine ausgewogene abwechslungsreiche Kost stellt alle notwendigen Nährstoffe, Vitamine und Mineralstoffe für Gesundheit und Wachstum in ausreichendem Maß zur Verfügung.
    Hier geht es zu Allgemeinen Ernährungsempfehlungen für Kinder [PDF].
  • Wenn Sie den BMI Ihres Kindes ausgerechnet haben und feststellen, dass er über den Normgewichtswerten liegt, ist es an der Zeit, sich mit dem Thema „kindliches Übergewicht“ eingehender zu beschäftigen. Die Gründe für das Übergewicht Ihres Kindes können vielfältig sein: So haben Kinder mit Übergewicht gegenüber Normalgewichtigen mehr und höhere IgG-Titer. Mit der Umstellung der Ernährung Ihres Kindes auf Basis des ImuPro Testergebnisses, wird Ihr Kind sein Gewicht wieder reduzieren können.

Hier geht es zur Studie „IgG antibodies against food antigens are correlated with inflammation and intima media thickness in obese juveniles“ von Wilders-Truschnig et al. (2007).

Lesen Sie mehr darüber auch in diesem Beitrag: Übergewicht bei Kindern und Erwachsenen hat schwerwiegende Folgen 

Linktipps

Übergewicht bei Kindern und Erwachsenen hat schwerwiegende Folgen
http://media.arbeiterkammer.at/stmk/Kinderlebensmittel_2013.pdf